Wenn ein Kollege nicht mehr arbeiten kann,
hört sein Leben nicht auf zu kosten.
Genau dieses Problem lösen wir. Die Absicherung zahlt weiter, wenn das Gehalt ausfällt, für alle im Betrieb, auch für die, die privat längst keinen Schutz mehr bekommen. Ohne Eigenbeitrag, ohne ärztliche Untersuchung, ohne Diagnoseabfrage. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Ihr Gremium zur Prüfung braucht, einschließlich einer Prüfliste, die Sie an jedes Angebot anlegen können, nicht nur an unseres.
Es trifft viele. Und meistens die,
die es sich am wenigsten leisten können.
Nach Analysen der Deutschen Aktuarvereinigung wird statistisch jeder Vierte im Laufe des Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Der Staat prüft dann nicht den Beruf, sondern die Stunden: Wer theoretisch noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit verrichten könnte, bekommt keine gesetzliche Leistung. Und selbst die volle Erwerbsminderungsrente lag bei Neuzugängen 2024 im Schnitt bei 1.099 € im Monat. Wer ab dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
Ohne betriebliche Lösung
- Nur 8 von 100 Berufstätigen sind über den Arbeitgeber abgesichert
- Privat: bis zu 70 Risikofragen im Antrag, Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung
- Gewerbliche Berufe zahlen für dieselbe Rente ein Vielfaches eines Bürojobs
- Manche Kolleginnen und Kollegen bekommen privat gar keine Absicherung mehr
Mit dem Kollektivvertrag
- Alle Beschäftigten sind aufgenommen, ohne Auswahl
- Keine ärztliche Untersuchung, keine Diagnoseabfrage
- Auch Vorerkrankte, zum selben Beitrag wie alle
- Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Beruf, keine Verweisung
Tag 546: Das Krankengeld endet.
Wer länger als 78 Wochen krank ist, wird ausgesteuert. Danach steht der Mensch bei der Arbeitsagentur, mit Arbeitslosengeld statt Gehalt, befristet und deutlich unter dem Netto, und im Betrieb steht der Aufhebungsvertrag an. Das ist der unangenehmste Vorgang, den ein Gremium kennt.
Mit der Absicherung beginnt die Rente an Tag 181, während noch Krankengeld läuft. Der Einkommensbruch ist aufgefangen, bevor er eintritt. Wer dauerhaft nicht zurückkehren kann, ist abgesichert, und eine einvernehmliche Lösung wird zustimmungsfähig, weil sie niemanden ohne Einkommen zurücklässt.
Die wichtigste Frage zuerst:
Was passiert mit Gesundheitsdaten?
Für die Aufnahme werden keine Gesundheitsdaten an den Arbeitgeber übermittelt. Es gibt keine ärztliche Untersuchung und keine Diagnoseabfrage. Ab 250 Versicherten wird keine einzige Gesundheitsfrage gestellt, darunter genügen fünf Ja-Nein-Fragen, die wir Ihrem Gremium im Wortlaut vorlegen. Es entstehen keine Gesundheitsakten im Unternehmen. Was nicht erhoben wird, kann auch nicht ausgewertet, weitergegeben oder gegen jemanden verwendet werden.
Was Betriebsräte fragen, und was wir antworten
Wer ist versichert, und wer fällt heraus?
Was passiert mit Gesundheitsdaten, und wer sieht sie?
Was kostet es die Beschäftigten?
Was gilt beim Ausscheiden aus dem Betrieb?
Wie lange gilt die Zusage, und was kommt danach?
Wer bestimmt mit, und auf welcher Ebene?
Was ändert sich an bestehenden Leistungen?

Die Prüfliste: sieben Fragen an jedes Angebot
Diese Fragen können Sie an jeden Anbieter stellen, nicht nur an uns. Bitte nehmen Sie sie mit in jede Sitzung, in der ein solches Angebot auf dem Tisch liegt.
Unsere Antworten auf alle sieben Fragen legen wir Ihrem Gremium schriftlich vor, zusammen mit den vollständigen Bedingungen und den fünf Ja-Nein-Fragen im Wortlaut.
Ihre Rechte sprechen wir von uns aus an.
Die Ausgestaltung einer freiwilligen Sozialleistung ist mitbestimmungspflichtig. Besteht ein Betriebsrat, sind die Verteilungsgrundsätze nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmt, bei einer Unterstützungskasse nach Nr. 8. Das heißt: Ob der Arbeitgeber eine solche Leistung einführt und welches Budget er bereitstellt, entscheidet er. Wie das Budget verteilt wird, welche Gruppen einbezogen sind, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe, gestalten Sie mit.
Betriebsvereinbarung
Rechtliche Grundlage
Auf Wunsch kommen wir in Ihre Sitzung, vor Ort oder digital, auch ohne Anwesenheit der Geschäftsführung, wenn Ihnen das lieber ist.
Was die Leistung für Ihre Kolleginnen und Kollegen wert ist
Eine Leistung, die für alle gleich gilt, unabhängig von Einkommen, Alter, Gesundheit und Standort. Prozentuale Gehaltserhöhungen begünstigen die oberen Einkommen. Diese Absicherung wirkt bei den unteren am stärksten: Privat kostet dieselbe Rente relativ zum Einkommen unten mehr, und der Ausfall trifft existenzieller.
Wenn es ernst wird: der Leistungsfall
1 Eine Rufnummer, ein Mensch
Der oder die Beschäftigte meldet den Fall bei einem festen Ansprechpartner. Wir begleiten die Person und ihre Familie durch das Verfahren, von der Meldung bis zur Auszahlung.
2 Ein klarer Maßstab
Geprüft wird gegen den zuletzt ausgeübten Beruf, ab 50 % Beeinträchtigung wird gezahlt. Keine Verweisung auf irgendeine andere Tätigkeit, wie sie die gesetzliche Rente vorsieht.
3 Was gezahlt wird
Nach 180 Tagen Karenzzeit eine monatliche Rente, bis zu 120 Monatsrenten lang, danach eine Kapitalleistung bis zum Zehnfachen der Jahresrente, längstens bis zum Ende des 68. Lebensjahres.
Fragen, die in Gremien immer wieder kommen
Warum macht der Arbeitgeber das? Was hat er davon?
Wird die Leistung später gegen Lohnerhöhungen aufgerechnet?
Können Beschäftigte durch das Modell benachteiligt werden?
Was passiert mit den Daten, die der Arbeitgeber übermittelt?
Bekommt der Arbeitgeber Informationen über den Gesundheitszustand Einzelner?
Was ist Lloyd's of London, und wie sicher ist das?
Was passiert, wenn das Unternehmen den Vertrag später kündigt?
Können wir mit einem Betriebsrat sprechen, der das schon eingeführt hat?
Sprechen Sie direkt mit uns
Wir kommen zu Ihrer Gremiensitzung, vor Ort oder digital, auf Wunsch ohne Geschäftsführung. Sie bekommen vorab alle Unterlagen, die Sie zur Prüfung brauchen: vollständige Bedingungen, Entwurf der Verteilungsgrundsätze, die fünf Fragen im Wortlaut und die Informationen zur Datenverarbeitung.
Daniel Horenburg
Carl-Andreas Krauel
Fragen Sie uns alles.
Wir haben kein Interesse an einer Einführung gegen den Willen der Belegschaft. Eine Leistung, die niemand versteht oder will, wirkt nicht. Deshalb: Bitte stellen Sie uns Ihre Fragen, bevor Sie entscheiden, gern auch die unangenehmen.
